Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 13.02.1989 - 3 W 12/89 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR 1990, 307
- OLGZ 1989, 360
Wird zitiert von ...
- OLG Celle, 09.11.1995 - 18 WF 117/95
Ausgestaltung der Anwendbarkeit des im Strafrecht aufgegebenen Rechtsinstituts …
Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. nur BGHZ 33, 163, 168 = NJW 1960, 2332; letztmals durch Urteil vom 10.12.1992 = BGHZ 121, 13, 18 = NJW 1993, 721 ff.) ausgeführt, daß der Fortsetzungszusammenhang nach seiner für die zivilrechtliche Vertragsstrafe anerkannten Bedeutung zu verstehen ist und daß eine Anlehnung an den strafrechtlichen Begriff nicht dem Zweck des § 890 ZPO entspricht, vielmehr auch die Einbeziehung fahrlässiger Zuwiderhandlungen statthaft ist (vgl. dazu auch OLG Zweibrücken OLGZ 1989, 360; OLG Frankfurt NJW 1995, 2567).